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Bereich Verband

Die Ehrenzeichen im Kärntner Blasmusikverband

Ehrungen für Mitglieder der Landesleitung

Ehrenring

Ehrenringfür Funktionäre der Landesleitung, die sich außerordentliche Verdienste um die Kärntner Blasmusik und den Kärntner Blasmusikverband erworben haben. Auf die Verleihung des Ehrenringes für Verdienste um das Kärntner Blasmusikwesen kann von keiner Seite Anspruch geltend gemacht werden. Ferner kann ein Ehrenring nicht an Personen verliehen werden, welche wegen eines Verbrechens oder einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt worden sind. Eine solche Verurteilung zieht auch den Verlust eines bereits verliehenen Ehrenringes nach sich.

Für die Verleihung eines Ehrenringes bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes. Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Dem Geehrten wird eine vom Landesverband gefertigte Urkunde ausgefolgt, die ihn zum Tragen des Ehrenringes berechtigt. Die Verleihung wird in das Ehrenbuch des Kärntner Blasmusikverbandes eingetragen.

Der Ehrenring geht in das Eigentum des Geehrten über, er ist nicht übertragbar, darf weder verschenkt noch verkauft werden oder an Nichtbeliehenen zum Tragen überlassen werden. Die Kosten des Ehrenringes werden zur Gänze vom Kärntner Blasmusikverband getragen.

 

Ehrenmitgliedschaft 

für Funktionäre der Landesleitung, die sich außerordentliche Verdienste um die Kärntner Blasmusik und den Kärntner Blasmusikverband erworben haben.

Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden 

a) als einfache Ehrenmitgliedschaft
b) als Ehrenmitgliedschaft über eine bestimmte Funktion (Ehrenpräsident, Ehrenobmann, Ehrenkapellmeister)

Auf die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für Verdienste um das Kärntner Blasmusikwesen kann von keiner Seite Anspruch geltend gemacht werden. Ferner kann eine Ehrenmitgliedschaft nicht an Personen verliehen werden, welche wegen eines Verbrechens oder einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt worden sind. Eine solche Verurteilung zieht auch den Verlust eines bereits verliehenen Ehrenringes nach sich.

Für die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Generalversammlung des Kärntner Blasmusikverbandes. Dem Geehrten wird eine vom Landesverband gefertigte entsprechende Urkunde ausgefolgt. Die Verleihung wird in das Ehrenbuch des Kärntner Blasmusikverbandes eingetragen.

Auszeichnung für Musikkapellen des KBV

Kärntner Löwe

Der "Kärntner Löwe" ist eine Auszeichnung des Landes Kärnten, die an Musikkapellen mit nachweislich erfolgreicher Teilnahme bei Wertungsspielen als Wertschätzung ihrer Qualitätssteigerung verliehen wird. Jene Musikkapellen, die in 5 Jahren an mind. 3 Bezirkswertunsspielen (Konzert- und Marschwertungsspiel) teilnehmen und dabei eine Gesamtpunkteanzahl von mind. 250 Punkte erreichen, werden vom Kärntner Blasmusikverband für die Nominierung eines "Kärntner Löwen" durch das Landes Kärnten vorgeschlagen.

Die Musikkapelle muss bei den geforderten 3 Wertungsspielen mind. an einer Konzertwertung und mind. an einer Marschwertung teilgenommen haben. Die alleinige Teilnahme nur an 3 Konzertwertungen oder nur an 3 Marschwertungen entspricht nicht einer Nominierung zum "Kärntner Löwen".

Ein mehrmaliges Antreten bei einem Wertungsspiel innerhalb eines Jahres in einem anderen Bezirk (um etwa ein fehlendes Ergebnis zu erreichen) wird nicht für die Erreichung eines "Kärntner Löwen" anerkannt. Nach der Überreichung eines Kärntner Löwen werden zurückliegende gewertete Wertungsspiele für die neuerliche Einreichung zum "Kärntner Löwen" nicht mehr berücksichtigt.

Zur Verleihung durch den Landeshauptmann von Kärnten wird neben der Landesleitung des Kärntner Blasmusikverbandes der Obmann, der Kapellmeister, der Stabführer der jeweiligen Musikkapelle und der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde eingeladen. Für ein mehrmaliges Erreichen des "Kärntner Löwen" werden vom Land Kärnten Sonderprämien gewährt:

• für ein 2-maliges Erreichen des "Kärntner Löwen" =€ 300,00
• für ein 3-maliges Erreichen des "Kärntner Löwen" =€ 500,00
• für ein 4-maliges Erreichen des "Kärntner Löwen" =€ 1.000,00
• für jedes weitere Erreichen des "Kärntner Löwen" =jeweils € 300,00

Die Verleihung findet alle Jahre mit einem eigenen Festakt in einem geeigneten Rahmen statt und wird von der Kärntner Landesregierung - unterstützt vom Kärntner Blasmusikverband - organisiert und durchgeführt.

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