Die Ehrenzeichen im Kärntner Blasmusikverband
Ehrungen für Musiker/innen, Marketenderinnen und Funktionäre
Für besonders verdienstvolle Musiker sowie für langjährige aktive Tätigkeiten im Dienste der Blasmusik werden vom Kärntner Blasmusikverband folgende Ehrungen vergeben:
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Um zu den jeweiligen Verleihungsbestimmungen zu gelangen, bitte auf das gewünschte Ehrenzeichen klicken! |
Verdienstabzeichen
Diese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 15 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 14 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können. Das Verdienstabzeichen wird mit Urkunde überreicht und geht in das Eigentum des Geehrten über. Das Verdienstabzeichen ist nicht übertragbar. Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens 3 Wochen vor der Verleihung mittels KBV-Ehrungsantrag bei der Landesleitung des KBV zu erfolgen.
Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden. Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein. Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vom Antragsteller getragen.
Verdienstabzeichen in Bronze
Diese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 25 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 24 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können. Das Verdienstabzeichen wird mit Urkunde überreicht und geht in das Eigentum des Geehrten über. Das Verdienstabzeichen ist nicht übertragbar. Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens 3 Wochen vor der Verleihung mittels KBV-Ehrungsantrag bei der Landesleitung des KBV zu erfolgen. Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen.
Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden. Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein. Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vom Antragsteller getragen.
Verdienstabzeichen in Silber
Diese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 40 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 38 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können. Das Verdienstabzeichen wird mit Urkunde überreicht und geht in das Eigentum des Geehrten über. Das Verdienstabzeichen ist nicht übertragbar. Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens 3 Wochen vor der Verleihung mittels KBV-Ehrungsantrag bei der Landesleitung des KBV zu erfolgen.
Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden. Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein. Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vom Antragsteller getragen.
Verdienstabzeichen in Gold
Diese Auszeichnung kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 50 Jahre (in Ausnahmefällen schon nach 47 Jahren) aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können. Das Verdienstabzeichen wird mit Urkunde überreicht und geht in das Eigentum des Geehrten über. Das Verdienstabzeichen ist nicht übertragbar. Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens 3 Wochen vor der Verleihung mittels KBV-Ehrungsantrag bei der Landesleitung des KBV zu erfolgen.
Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden. Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein.
Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vom Antragsteller getragen.
Ehrenurkunde
Diese Ehrenurkunde kann an Musiker/innen, Funktionäre/innen und Marketenderinnen verliehen werden, die 60 Jahre und darüber aktive Tätigkeit im Dienste der Blasmusik nachweisen können. Die Ehrenurkunde wird ohne Abzeichen verliehen und geht in das Eigentum des Geehrten über. Die Ehrenurkunde ist nicht übertragbar. Der Antrag auf Verleihung des Verdienstabzeichens hat mindestens 8 Wochen vor der Verleihung mittels KBV-Ehrungsantrag bei der Landesleitung des KBV zu erfolgen.
Die Landesleitung kann mit der Verleihung den Landesobmann oder dessen Stellvertreter beauftragen. Darüber hinaus können vom Landesobmann die Bezirksobmänner sowie die Bezirkskapellmeister mit der Verleihung betraut werden. Der Rahmen der Verleihung hat ein würdiger zu sein.
Die Kosten des Abzeichens werden zur Hälfte vom Kärntner Blasmusikverband sowie vom Antragsteller getragen. Die Ehrung wird in das Ehrenbuch des Kärntner Blasmusikverbandes eingetragen.
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