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Bereich Verband

Die Ehrenzeichen im Österreichischen Blasmusikverband und der CISM

3. Abschnitt - Verleihungserfordernisse  

§ 1 Verdienstmedaille des ÖBV 

obv-verdienstmedaille-bronze

Die Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an:

a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Förderer und Gönner von Musikkapellen

 

 obv-verdienstmedaille-silber

Die Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an:

a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 20-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 8-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.

 

 

obv-verdienstmedaille-goldDie Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:

a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 12-jährige, und Landesfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 8-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
c) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um den Österreichischen Blasmusikverband.
d) Persönlichkeiten

 

Vermerk: Die obigen Medaillen sind keine Verpflichtung für die weiteren bzw. nachfolgenden Auszeichnungen. 

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