Die Ehrenzeichen im Österreichischen Blasmusikverband und der CISM
3. Abschnitt - Verleihungserfordernisse
§ 1 Verdienstmedaille des ÖBV
Die Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Förderer und Gönner von Musikkapellen
Die Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 20-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 8-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
Die Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 12-jährige, und Landesfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 8-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
c) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um den Österreichischen Blasmusikverband.
d) Persönlichkeiten
Vermerk: Die obigen Medaillen sind keine Verpflichtung für die weiteren bzw. nachfolgenden Auszeichnungen.
Im Gästebuch blättern | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |