Die Ehrenzeichen im Österreichischen Blasmusikverband und der CISM
§ 2 Verdienstkreuz des ÖBV
(1) Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an:
a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare und Beamte).
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 12-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Obmänner und Kapellmeister, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 30-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
e) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
(2) Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare und Beamte).
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
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