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Bereich Verband

Die Ehrenzeichen im Österreichischen Blasmusikverband und der CISM

§ 3 Ehrenkreuz des ÖBV

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Ehrenkreuz in Silber 

(1) Das Ehrenkreuz in Silber kann verliehen werden an:

a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens.
b) Mitglieder des Präsidiums und seiner Ausschüsse.
c) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.

 

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Das Ehrenkreuz in Gold kann verliehen werden an:

a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens.
b) Mitglieder des Präsidiums

 

 

4. Abschnitt - Schlussbestimmungen 

(1) In der Regel sollen Bundesauszeichnungen nicht vor Landesauszeichnungen verliehen werden.
(2) Die Anträge sind jeweils über den "Dienstweg" einzureichen (siehe Anhang I),wobei jeweils ein Beschluss mit einfacher Mehrheit zur Weiterleitung erforderlich ist.
(3) Die Verleihungstaxen sind jeweils vom Antragsteller zu entrichten.

Zeillern, am 25. September 2006 

Anhang I

Beantragung von Auszeichnungen 

Alle Anträge seitens der Musikvereine sind grundsätzlich an den jeweiligen Bezirksvorstand zu leiten. Nach positiver Erledigung wird der Antrag durch den Bezirksvorstand an den Landesverband weitergeleitet. Die Ausfertigung von Verdienstmedaillen kann direkt durch den Landesverband erfolgen. Alle übrigen Auszeichnungen (Verdienstkreuze, Ehrenkreuze und CISM-Auszeichnungen) werden vom jeweiligen Landesverband bestätigt und an den ÖBV weitergeleitet.

Entsprechend den genannten Antragswegen und den notwendigen Beschlussfassungen durch die zuständigen Gremien sind die Anträge zeitgerecht einzubringen.

Ein einheitliches Formular für alle Arten von Ehrungsanträgen (ÖBV und CISM) ist im Internet unter der Adresse www.blasmusik.at in der Rubrik "Auszeichnungen" zu finden. 

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