Die Ehrenzeichen im Österreichischen Blasmusikverband und der CISM
Anhang II
Ehrenzeichen des Internationalen Musikbundes (CISM)
1. CISM - Verdienstmedaille in Gold
Die CISM-Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:a) Personen mit hervorragender Tätigkeit für den Internationalen Musikverband (CISM)
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
c) Landesfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 5-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
2. CISM - Verdienstkreuz
Das CISM-Verdienstkreuz (mit Bändchen als Kleinform) kann verliehen werden an:a) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 15-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
b) Landesfunktionäre (Landesverbände), die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
c) Funktionäre des ÖBV-Präsidiums, die in der Regel eine mindestens 5-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.
d) Außerordentliche Förderer und Gönner von Verbänden im Zusammenhang des internationalen Musiklebens.
3. CISM - Ehrenkreuz
Das CISM-Ehrenkreuz (mit Ordensschleife als Kleinform) kann verliehen werden an:
a) Mitglieder der Präsidien der nationalen Verbände.
b) Persönlichkeiten, Förderer nationaler Verbände
ÖBV - Fördermedaille
Für besondere Förderer des österreichischen Blasmusikwesens hat der Verband eine Fördermedaille in Gold mit Schild und Etui aufgelegt.ÖBV - Erinnerungsmedaillen
Zum 25-jährigen und 40-jährigen Bestandsjubiläum wurden seitens des ÖBV Erinnerungsmedaillen aufgelegt:Anträge für Auszeichnungen durch den Internationalen Musikbund (CISM) sind mittels Formular über den Landesverband an das ÖBV-Präsidium zu richten. Das CISM-Ehrenkreuz kann nur durch das Präsidium beantragt werden. Die Verleihungstaxen sind jeweils vom Antragsteller vor dem Verleihungszeitpunkt zu entrichten.
Im Gästebuch blättern | 1 | ... | 2 | 3 | 4 | 5 | |